§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber (Kunde / Kundin) und der Korrektorin/Lektorin (Auftragnehmerin). Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Die Korrektorin/Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
Alle Änderungen des Vertrags sind gesondert zu vereinbaren. Ursprünglich getroffene Vereinbarungen (Kostenvoranschlag, Lieferfrist) unterliegen der Möglichkeit von entsprechenden Anpassungen.
§ 2 Vertraulichkeit
Die Korrektorin/Lektorin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck des Lektorats, Korrektorats zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.
Die Lektorin ist berechtigt, eine Sicherungskopie der erbrachten Leistung auch nach Fertigstellung des Auftrags aufzubewahren. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten während der Übermittlung nicht von Dritten eingesehen werden können. Der Korrektorin/Lektorin haftet für Fälle von unautorisiertem Zugriff auf die elektronische Kommunikation und die Folgen nicht.
§ 3 Auftragserteilung
Nach Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber erstellt die Korrektorin/Lektorin ein Angebot. Hier sind Angaben über Art der Leistung (Korrektorat, Lektorat), Umfang, Preisberechnung, Gesamtpreis sowie ggf. der Liefertermin enthalten. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
Für das Korrektorat/Lektorat wird das Angebot auf Grundlage des vorliegenden Manuskriptausschnitts erstellt. Ohne vorherige Einsicht in das zu bearbeitende Manuskript kann kein Angebot erstellt werden.
Die Lektorin behält es sich vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit bestimmten Inhalten (u. a. Gewaltverherrlichung, politischer Extremismus) abzulehnen.
Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber bei der Korrektorin/Lektorin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Korrektorin/Lektorin beim Auftraggeber vorliegt.
§ 4 Bearbeitung
Das Ziel der Leistungen ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Der Text des Auftraggebers wird im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt.
Grundlage der Korrekturen ist der „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie, fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern wünscht, muss er die Lektorin darüber informieren. Besondere Schreibweisen, die vom Duden abweichen, aber nicht korrigiert werden sollen, sind dem Auftragnehmer ebenfalls mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann nach Fertigstellung des Auftrags keine Reklamation der Leistungen geltend gemacht werden.
Insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen wird regelmäßig Kontakt zum Auftraggeber gehalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext für die Texterstellung behilflich zu sein.
Formatierungen in den Textdokumenten gehören nicht zu den Standardleistungen und bedürfen gesonderter Absprache und Vereinbarung.
§ 5 Lieferung
Für die Lieferfrist sind ausschließlich die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
Die Korrektorin/Lektorin haftet nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.
Die Korrektorin/Lektorin ist um die Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen bemüht. Sollte ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.
Höhere Gewalt berechtigt sowohl Korrektorin/Lektorin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Korrektorin/Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Korrektorin/Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen, und den Verwendungszweck mitzuteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Korrektorin/Lektorin.
Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Korrektorin/Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen ebenfalls einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.
Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.
Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrags nicht mehr geltend machen, die Korrektorin/Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
§ 7 Rechnung, Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Die von der Korrektorin/Lektorin zugesagten Preise sind, sofern nicht auf andere Art benannt, Nettopreise und verstehen sich inklusive der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.
Bei einem Auftragswert über 200 € ist die Lektorin berechtigt, Teilzahlungen zu vereinbaren, wobei die erste Zahlung im Voraus erfolgen muss.
Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar bis vierzehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
Der Auftraggeber kommt spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.
§ 8 Haftung des Auftragnehmers
Die Korrektorin/Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung der Korrektorin/Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Korrektorin/Lektorin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Korrektorin/Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Wurde im korrigierten Text weniger als 90 % der Fehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Überarbeitung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens der Lektorin zur Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
Die Korrektorin/Lektorin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Ferner haftet die Korrektorin/Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (etwa Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber zu erstatten.
Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (etwa das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Der Geschäftssitz der Korrektorin/Lektorin ist der Erfüllungsort. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der Ort des Geschäftssitzes.
Sollten eine oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags rechtsunwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Die rechtsunwirksame Klausel wird durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
©Text-Optimierung Veronika Seibt
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